BSV-Lizenzen, deren Gültigkeit in 2020 endet
Aufgrund der besonderen Situation haben wir für alle Lizenzen, deren Gültigkeit in 2020 endet, folgende Ausnahmeregelung getroffen:
Bestehende Lizenzen, deren Gültigkeit in 2020 endet, können aufgrund der besonderen Situation (Corona-Krise) einmalig bis max. 30.06.2021 ohne Fortbildung verlängert werden.
Hierfür bedarf es der Vorlage der Originallizenz.
Anrechenbarkeit von Online-Seminaren zur Lizenzverlängerung:
Wir freuen uns riesig über den enormen Zuspruch für unser Online-Seminar-Angebot, welches wir auch künftig fest in unserem Bildungsprogramm etablieren wollen.
Zur Anrechenbarkeit von Online-Seminaren zur Lizenzverlängerung haben wir uns entschlossen, dass 50% der erforderlichen LE in Form von BSV-Online-Seminaren absolviert werden können.
Mindestens 8 LE müssen jedoch sportartspezifisch weiterhin im Präsenzformat erfolgen.
Informationen siehe Merkblatt