Empfehlungen zur Aufnahme von Schwimmunterricht und Schwimmtraining im Rahmen des Vereinssports
Wer muss am Beckenrand den Hut aufhaben?
Die für das Schwimmtraining/-unterricht verantwortliche Person sollte über folgende Qualifikationen verfügen:
- gültige Trainerlizenz mit Bezug zum Bewegungsraum Wasser
- geprüfte Meister für Bäderbetriebe/geprüfte Schwimmmeister
- Sport- oder Diplomsportlehrer mit dem Studieninhalt Bewegungsraum Wasser
- staatlich geprüfte Schwimmlehrer
- pädagogische Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung
Wer führt die Aufsicht im Wasser?
Die für die Wasseraufsicht verantwortliche Person muss folgende Qualifikationen nachweisen können:
- Mindestalter 18 Jahre
- gültige Rettungsfähigkeit, nicht älter als 2 Jahre
Die Wasseraufsicht ist zu jedem Zeitpunkt des Trainingsbetriebes sicherzustellen!
Checkliste vor Aufnahme des Trainingsbetriebs:
- Ist ein sichtbar abgegrenzter Trainingsbereich vorhanden?
- Welche zusätzlichen Vertragsbedingungen (Aufsicht, Rettungsfähigkeit etc.) wurden mit dem
- Badbetreiber vereinbart?
- Beginn und Ende der Aufsichtspflicht müssen mit den Vereinsmitgliedern geregelt sein.
- Die Anwesenheit im Trainingsbetrieb ist zu dokumentieren.
- Von allen im Trainingsbetrieb Verantwortlichen ist (mindestens aller 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen.
- Die Stärke der Trainingsgruppe ist auf die Qualifikation und den Erfahrungshorizont des Kurs- oder Trainers abzustellen.