KOOPERATION SCHULE

„Bewegung ist kein „nice to have“, sondern elementarer Bestandteil des gesunden Aufwachsens, der ganzheitlichen Entwicklung und Bildung junger Menschen. Jedoch zeigt eine steigende Anzahl von Kindern Mängel in grundlegenden Bewegungskompetenzen.

Am Ende der Grundschulzeit sollten Kinder sicher schwimmen können. Dieses Ziel wird derzeit aber nur in Teilen erreicht.

Kooperationsformen für Sportvereine:

  • Kooperationen in Form von niederschwelligen Angeboten an Schulen, die zeitlich begrenzt sind: Projekttage, Ferienprogramme, Sportabzeichentage
  • Modell „Sport nach 1“: Sportvereine und Schulen richten eine Sportarbeitsgemeinschaft ein.
  • Teilkooperation im Offenen/Gebundenen Ganztag: Als sportlicher Partner übernimmt der Sportverein den sportlichen Teil des Ganztagsangebotes und geht dafür einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern ein.
  • Vollkooperation im Offenen/Gebundenen Ganztag: Der Sportverein koordiniert das komplette Ganztagsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung) und geht einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern ein.
  • Übernahme des Sportangebotes im Ganztag über TV-L-Einzelverträge: Sport-Personal des Vereins kann im Rahmen eines TV-L-Einzelvertrages ein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis mit dem Freistaat Bayern eingehen und ein Sportangebot im Ganztag anleiten.
  • Trägerschaft einer Mittagsbetreuung: Der Sportverein kann als Träger einer Mittagsbetreuung die Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht übernehmen. Es gibt drei Formen -  Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr, verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr (Hausaufgabenbetreuung) und verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16.00 Uhr (Hausaufgabenbetreuung, Mittagsverpflegung und zusätzliche Förderangebote wie z.B. Sport- und Bewegungsangebot). Der Verein kann von der staatlichen Förderung profitieren.

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