SPORT NACH 1

Das Kooperations-Modell Sport-nach-1 bietet dem Sportverein die Möglichkeit, mit Schulen in Kontakt zu treten und einen zusätzlichen qualifizierten Sportunterricht anzubieten. Durch die Bildung von Schulsport-Arbeitsgemeinschaften (SAG) und Stützpunkten ermöglicht es eine enge Verzahnung von Schulsport einerseits und qualifiziertem Vereinssport andererseits.

Rahmenbedingungen der Kooperation:

  • Eine SAG kann jederzeit gegründet werden
  • SAG-Verträge laufen immer für ein Schuljahr, enden automatisch zum 31.07. und können unkompliziert verlängert werden
  • Stichtag für die Beantragung der SAG-Pauschale ist immer der 31.10. eines Schuljahres
  • Die Vergütung des Übungsleiters liegt in der Zuständigkeit des Vereins
  • Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende SAGs möglich
  • Mindestens 10 Schüler müssen teilnehmen
  • keine Verpflichtung zur Vereinsmitgliedschaft

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