SPORT NACH 1
Das Kooperations-Modell Sport-nach-1 bietet dem Sportverein die Möglichkeit, mit Schulen in Kontakt zu treten und einen zusätzlichen qualifizierten Sportunterricht anzubieten. Durch die Bildung von Schulsport-Arbeitsgemeinschaften (SAG) und Stützpunkten ermöglicht es eine enge Verzahnung von Schulsport einerseits und qualifiziertem Vereinssport andererseits.
Rahmenbedingungen der Kooperation:
- Eine SAG kann jederzeit gegründet werden
- SAG-Verträge laufen immer für ein Schuljahr, enden automatisch zum 31.07. und können unkompliziert verlängert werden
- Stichtag für die Beantragung der SAG-Pauschale ist immer der 31.10. eines Schuljahres
- Die Vergütung des Übungsleiters liegt in der Zuständigkeit des Vereins
- Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende SAGs möglich
- Mindestens 10 Schüler müssen teilnehmen
- keine Verpflichtung zur Vereinsmitgliedschaft