
BSV allgemein
01.11.2020
Corona Pandemie
Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes-
und Landeskader ist zulässig.
Gemäß der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist "der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes-
und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig."
Mehr Informationen sind in der 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung , Teil 3 - Sport und Freizeit, § 10 Sport zu finden.