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BSV allgemein
01.11.2020

Corona Pandemie

Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- 
und Landeskader ist zulässig.

Gemäß der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist "der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- 
und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig."

Mehr Informationen sind in der 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung , Teil 3 - Sport und Freizeit, § 10 Sport zu finden.

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