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BSV allgemein
18.09.2023

Schwimmförderprogramm "Mach mit - Tauch auf!"

Angesichts der herausragenden Bedeutung der Schwimmfähigkeit von Kindern für deren gesundes Aufwachsen hat der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“ fortzuführen.

Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten daher alle Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Vorschulkinder (also die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden) einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.

Die Gutscheine, die in einem Flyer integriert sind, werden in den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Grund-/ Förderschulen zu Beginn des Kindergarten-/Schuljahres 2023/2024 an die zuwendungsberechtigten Vorschulkinder bzw. Erstklässler/-innen ausgegeben. 

Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.

Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet.

Der Gutschein kann (nur im Original) bei allen teilnehmenden Kursanbietern eingelöst werden. Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Die Kursgebühr wird dann um den Gutscheinbetrag ermäßigt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen. Es sollte beachtet werden, im Vorfeld bei dem Kursanbieter der Wahl abzuklären, ob er die Gutscheine annimmt.

Weitere detaillierte Infos für Eltern sowie Vereine sind hier auf der Homepage des StMi zu finden.

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