
Schwimmen
16.10.2020
Verwaltungssgebühren in der Corona-Zeit
Für Vergleichswettkämpfe, die bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden.
Für Vergleichswettkämpfe, die bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden und bei denen für die teilnehmenden Vereine kein Meldegeld erhoben wird, ist keine Verwaltungsgebühr an den BSV zu entrichten. Eine Genehmigung durch den Fachwart Schwimmen ist dennoch Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Veranstaltung.