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BSV allgemein
25.11.2021

Überblick zu den geltenden Regeln ab dem 24.11.2021

Im Folgenden findet ihr einen mehr dazu.

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 1.000 gilt:

  • Zutritt zu Sportstätten (inkl. Bädern) nur mit 2G-Regelung plus einem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden).
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind minderjährige Schüler, die einer regelmäßigen Testung in der Schule unterliegen.
  • Ebenso ausgenommen von einer zusätzlichen Testung sind Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die geimpft oder genesen sind. Bundes- und Landeskader sind gegenüber Berufssportlern gleichgestellt, die iSd der 15. BayInfSchMVO als Beschäftigte gelten!!!
  • Sollten Beschäftigte oder ehrenamtlich Tätige nicht der 2G-Regel entsprechen, müssen sie innerhalb einer Woche 2 PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 48 Stunden).

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 gilt: 

  • Alle Sportstätten (inkl. Bäder) sind geschlossen.
  • Ausgenommen von dieser Regelung sind Bundes- und Landeskader und deren Trainer („für den Trainingsbetrieb notwendige Personen“).

Weitere Informationen über die Corona-Regelungen findet ihr hier. Sobald es neue Informationen gibt, werden sie zudem dort angezeigt.

 

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