Corona Infos (Stand: 18.01.22)
Handreichungen zum Trainingsbetrieb im Schwimmbad
Vorwort
Diese Handreichung stellt eine kurze Zusammenfassung der geltenden Regelungen im Bereich Trainingsbetrieb im Frei- wie im Hallenbad dar und wird regelmäßig aktualisiert. Der BSV übernimmt keinerlei Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Punkte.
Da der DSV-Leitfaden seit dem 12.05.2020 nicht mehr aktualisiert wurde, ist es nicht sinnvoll diesen heranzuziehen.
Allgemeingültige Regeln
Basis aller Regelungen ist die aktuell gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BaylfSMV) sowie das Rahmenhygienekonzept Sport .
Grundsätzlich sind weiterhin das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen gegeben. Ebenso ist in geschlossenen Räumen für ausreichend Belüftung zu sorgen.
Ferner muss immer ein eigenes standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept erstellt und mit den zuständigen Behörden und den Badbetreibern abgestimmt werden. Laut Aussage des Bayerischen Staatsministerium des Inneren/Sport ist eine Doppelbahnbeleinung nicht zwingend notwendig.
Kein Zutritt gewährt werden darf Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen (Atemnot)!!!
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt den Vereinssport
In seinem Bericht aus der Kabinettsitzung vom 29. Juni 2021 verkündet der Freistaat, dass er nun vermehrt den Vereinssport unterstützen wird. Zum einen übernimmt der Freistaat für alle bayerische Grundschüler im kommenden Schuljahr (ab dem 14.09.2021) den Jahresbeitrag bei Neueintritten in einen bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro. Zudem wird die Bayerische Staatsregierung das Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ fördern. Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 erhalten zum ersten Kindergarten- bzw. Schultag einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens.
Der BSV ist überaus erfreut darüber, dass seine Bemühungen - den Vereinen unter die Arme zu greifen - nun endlich Früchte getragen haben und die Staatsregierung im Sinne der Kinder und der Vereine tätig wird und sie unterstützt. Man versucht nun gemeinsam gegen die Corona Auswirkungen im Schwimmsport anzukämpfen. Vor allem die Vereine haben in den letzten Monaten starke Mitgliederrückgänge verkraften müssen. Doch damit ist jetzt hoffentlich Schluss!
Den Bericht aus der Kabinettssitzung mit den (für den Schwimmsport) wichtigen Änderungen könnt ihr im Folgenden downloaden.
Information für die Sportfachverbände vom BLSV
Die Informationen findet ihr hier.
BSV stellt Vorlage zur Verfügung
Im Folgenden findet ihr eine Word-Vorlage, die der BSV den Vereinen zur Verfügung stellt. Es handelt sich hierbei um ein Schreiben bezüglich Trainingsteilnahme gemäß der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem 26.08.2021.
Ihr könnt die Vorlage frei verwenden.
Sport nach Covid-19: Sportpause und Sporttauglichkeitsuntersuchung, um Risiken durch ein zu frühes Training zu vermeiden
Unter nachfolgendem Link findet ihr wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen, was bei einem Trainingseinstieg nach einer Covid-19 Infektion zu beachten ist.
Handlungsempfehlung für einen Wiedereinstieg nach einer Covid-19 Infektion
Überblick zu den geltenden Regeln ab dem 24.11.2021
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 1.000 gilt:
- Zutritt zu Sportstätten (inkl. Bädern) nur mit 2G-Regelung plus einem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden).
- Von dieser Regelung ausgenommen sind minderjährige Schüler, die einer regelmäßigen Testung in der Schule unterliegen.
- Ebenso ausgenommen von einer zusätzlichen Testung sind Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die geimpft oder genesen sind. Bundes- und Landeskader sind gegenüber Berufssportlern gleichgestellt, die iSd der 15. BayInfSchMVO als Beschäftigte gelten!!!
- Sollten Beschäftigte oder ehrenamtlich Tätige nicht der 2G-Regel entsprechen, müssen sie innerhalb einer Woche 2 PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 48 Stunden).
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 gilt:
- Alle Sportstätten (inkl. Bäder) sind geschlossen.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Bundes- und Landeskader und deren Trainer („für den Trainingsbetrieb notwendige Personen“).
Hygienekonzept zum Einsetzen von Kampfrichtern im Schwimmen
Hier findet ihr das Hygienekonzept als Download.
Das Seepferdchen